Staatliche Feststellungsprüfung (interne FSP mit Vornoten)

Der staatlichen Feststellungsprüfung am Staatlich anerkannten Studienkolleg Halle-Merseburg (SKHM) liegt zugrunde die Studienkollegverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (StudKVO-LSA) vom 15.07.2022 auf der Grundlage der "Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen, für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung", beschlossen von der Kultusministerkonferenz am 15. April 1994, in der gültigen Fassung vom 21. September 2006.

Derzeit werden nur den internen KollegiatInnen die staatliche Feststellungsprüfung mit Vornoten sowie staatliche Ergänzungsprüfung für die Studienrichtungen T, W, M und S/G angeboten, jedoch keine externe Feststellungsprüfung.

Die staatliche Feststellungsprüfung sowie Ergänzungsprüfung finden jährlich 2 mal statt, jeweils in Juni/Juli und Dezember/Januar, sodass sich die KollegiatInnen bei Bestehen an die Bewerbungsfrist der meisten Universitäten (15.01 und 15.07) halten können.

  • Feststellungsprüfung
    • mit Vornoten aus dem 1. und 2. Fachsemester
    • FSP Termine
      • Sommersemester:         Kalenderwoche 23 (Montag, Mittwoch, Freitag)
      • Wintersemester:            Kalenderwoche 49 (Montag, Mittwoch, Freitag)
    • schriftliche FSP in 3 Fächern sowie ggf. mündliche FSP
      • Schriftliche FSP nur in Deutsch dauert 210 Minuten, sonst immer 180 Minuten.
      • Mündliche FSP dauert in der Regel 20 Minuten.
  • Ergänzungsprüfung
    • Kollegiaten, die nach bestandener Feststellungsprüfung ein Studium aufnehmen wollen, zu dem der Bildungsnachweis, nicht aber der besuchte Schwerpunktkurs berechtigt, müssen eine Ergänzungsprüfung ablegen.
    • Die Ergänzungsprüfung wird in den Prüfungsfächern desjenigen Schwerpunktkurses durchgeführt, dem der neu gewählte Studiengang zugeordnet ist. Die in der Feststellungsprüfung des bisherigen Schwerpunktkurses erbrachten Leistungen werden nach Entscheidung des Prüfungsausschusses angerechnet.
    • Eine nicht bestandene Ergänzungsprüfung kann einmal wiederholt werden.
    • Über die bestandene Ergänzungsprüfung wird ein Zeugnis nach dem von der Kultusministerkonferenz bestimmten Muster ausgestellt.
    • Das Zeugnis ist nur in Verbindung mit dem Zeugnis der Feststellungsprüfung gültig.